Mein Therapiekonzept

Um Ihr Kind optimal unterstützen zu können, wird am Anfang der Therapie ein individueller Therapieplan erstellt. Durch ein ausführliches Anamnesegespräch, vorhandene Vorbefunde und gezielte Befunderhebung in den ersten Therapiestunden erhalte ich ein Bild, auf welchem Leistungsstand der Schüler sich befindet. Ebenso wichtig ist es mir, seine emotionale Situation sowie seine Stärken und Interessen zu erfassen.

Grundsätzliches zur Lerntherapie

  • Spezifische Fertigkeiten werden für den Lese-, Schreib- oder Rechenprozess stufenweise systematisch aufgebaut. Das Kind wird da abgeholt, wo die Schwierigkeiten beginnen.
  • Ich arbeite häufig handlungsorientiert, mit anschaulichem Material und unter
    Einbeziehung aller Sinneskanäle. Auch spielerisch kann vieles gelernt werden.
  • Bei wichtigen Anlässen wird der aktuelle Schulstoff mit einbezogen.
  • Durch Anpassung der Aufgaben an den Leistungsstand des Schülers werden
    Erfolgserlebnisse vermittelt, die Lernmotivation dadurch gefördert.
  • Es werden Lernstrategien und Selbstinstruktionen für eine bessere Lernorganisation vermittelt.
  • Kurze abwechslungsreiche Lerneinheiten fördern Aufmerksamkeit und Konzentration.

Ziele der Therapie

Oberstes Ziel ist die Stärkung des Selbstwertgefühls und dass sich die Schüler wieder als kompetent und selbständig handelnd erleben können.

Mein größtes Anliegen ist es, dass das Kind / der Jugendliche in einer entspannten, vertrauensvollen Atmosphäre das Lernen wieder mit Freude und Neugierde erleben kann.

Therapiedauer

Die Therapieeinheit dauert 60 Minuten und findet in Form einer Einzeltherapie einmal in der Woche statt. Die Schulferien sind grundsätzlich frei, Termine nach Absprache möglich.

Austausch

Zur Therapie gehört für mich ebenso der Austausch mit den Eltern und – die Einwilligung der Eltern vorausgesetzt – mit den Lehrkräften.

Kosten

Ich erfülle die fachlichen Voraussetzungen für die Durchführung ambulanter Legasthenie- und Dyskalkulietherapien, die vom Jugendamt finanziert werden. Eine Zusage der Kostenübernahme durch das für Sie zuständige Jugendamt (Stadt oder Landkreis Regensburg) ist im konkreten Einzelfall nach Antragstellung durch die Eltern möglich. Grundlage bildet dabei ein fachärztliches Gutachten. Die Finanzierung durch das Jugendamt erfolgt aufgrund der ambulanten Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für ein seelisch behindertes oder von seelischer Behinderung bedrohtes Kind.

Zurzeit werden von mir nur über das Jugendamt bewilligte und finanzierte Therapien durchgeführt.
Wenn Sie Interesse an einem Therapieplatz bei mir haben, können wir gerne ein unverbindliches Kennenlerngespräch ausmachen.